§ Aufgaben des Immobilienverwalters
Der Verwalter führt die gesamte Verwaltung des Mietobjekts durch und vertritt den Auftraggeber zur Erfüllung dieser Aufgabe gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Behörden, Firmen und Mietern. Er ist berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftlichen und sonstigen Interessen des Auftraggebers in jeder Hinsicht zu beachten.
Zum Aufgabenbereich des Verwalters gehören insbesondere:
Zu den Rechten und Pflichten des Verwalters gehören insbesondere:
§ Aufgaben des Immobilienverwalters
Der Verwalter führt die gesamte Verwaltung der Gewerbeimmobilie durch und vertritt den Auftraggeber zur Erfüllung dieser Aufgabe gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Behörden, Firmen und Mietern. Er ist berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftlichen und sonstigen Interessen des Auftraggebers in jeder Hinsicht zu beachten.
Zum Aufgabenbereich des Verwalters gehören insbesondere:
Angefangen bei der Eröffnung eines Treuhandkontos über die Einrichtung der Stammdaten, die Überprüfung und
Vervollständigung der Hausunterlagen bis hin zur Objektbesichtigung für eine detaillierte Objektaufnahme. Wir kümmern uns darum.
Damit Ihre Immobilie ihren Wert behält, kümmern wir uns regelmäßig um den Zustand des Objektes und stellen den Instandhaltungsbedarf fest. Mängelanzeigen werden umgehend bearbeitet. Notwendige Wartungsverträge für die Haustechnik werden abgeschlossen und regelmäßig überprüft.
Wichtige Bestandteile unserer Verwaltertätigkeit für Sie sind die genaue Erfassung aller Belege und Zahlungsvorgänge, ein termingemäßer Zahlungsverkehr, die Erstellung der Betriebs-, Hausgeld- und Heizkostenabrechnungen aber auch das regelmäßige Mahnwesen bei säumigen Zahlern und die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage.
Auf Wunsch führen wir für Sie Sonderaufgaben durch, übernehmen z.B. die Sondereigentumsverwaltung (SEV) Ihrer vermieteten Immobilie. Aber auch bei Umbauten und Modernisierungen kümmern wir uns um alle erforderlichen Maßnahmen.