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Geigeräckerstraße 41, 71336 Waiblingen

Unsere Leistungen

Mietenverwaltung 

Ein Wohnhaus (Mietenhaus) soll eine rentable und sichere Wertanlage sein. Vorausgesetzt, man ist in der Lage, alle hierfür erforderlichen Verwaltungstätigkeiten auszuführen.

Mietenverwaltung

§ Aufgaben des Immobilienverwalters

Der Verwalter führt die gesamte Verwaltung des Mietobjekts durch und vertritt den Auftraggeber zur Erfüllung dieser Aufgabe gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Behörden, Firmen und Mietern. Er ist berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftlichen und sonstigen Interessen des Auftraggebers in jeder Hinsicht zu beachten. 


Zum Aufgabenbereich des Verwalters gehören insbesondere:

  • Abschluss von Mietverträgen sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern
  • Kündigung von Mietverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel
  • Einziehung und Anlage vereinbarter Mietsicherheiten
  • alle Vertragsabwicklungen mit den Mietern, insbesondere die Abrechnung der Kaution
  • Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten
  • Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste
  • Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens
  • Überprüfung des Mietpreisniveaus und vereinbarter Indexmieten sowie Information des Auftraggebers über mögliche Mietpreisanpassungen
  • Durchführung von Mieterhöhungen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen und Einziehung und Rückerstattung sich ergebender Salden sowie ggf. Vorschlag und Geltendmachung der Anpassung der Vorauszahlungen
  • Erstellung einer Abrechnung aller Ein- und Ausgabevorgänge bzgl. des Mietobjekts
  • Kontrolle aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämienunterschieden die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungsverträgen
  • Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller Anlagen des Mietobjekts sowie Abschluss und Kündigung hierfür erforderlicher Liefer- und Wartungsverträge
  • Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z. B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen); Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen
  • Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten, Abnahme der Arbeiten und Rechnungsprüfung
  • Bei einem Auftragsvolumen von mehr als [Betrag] € hat der Verwalter vorab nach Rücksprache mit dem Auftraggeber entsprechende Kostenvoranschläge einzuholen.

WEG - Verwaltung 

Die vielfältigen Aufgaben eines Wohnungseigentumsverwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung sowie den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft 

WEG - Verwaltung 

Zu den Rechten und Pflichten des Verwalters gehören insbesondere:

  • Die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums. Der Verwalter ist verpflichtet, die Wohnungseigentumsanlage mindestens zweimal jährlich zu begehen und auf Mängel zu überprüfen.
  • Kleinere Reparaturen mit einem Kostenaufwand pro Reparatur bis 2000,00 € kann der Verwalter allein und ohne Einholung von Vergleichsangeboten in Auftrag geben. Diese Kompetenz ist im Wirtschaftsjahr begrenzt auf eine Gesamtsumme in Höhe von 10.000,00 €.
  • In dringenden Notfällen, in denen zur Verhinderung einer Beschädigung des Gemeinschaftseigentums eine Entscheidung
    der Gemeinschaft nicht abgewartet werden kann, ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen
    zur Schadensbegrenzung einzuleiten, soweit dies möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine endgültige Regelung des Schadens bleibt dann einem Beschluss der Gemeinschaft überlassen.
  • Der Verwalter hat mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung durchzuführen. Die Protokolle von Wohnungseigentümerversammlungen sollen den Wohnungseigentümern so zugesendet werden, dass sie ihnen spätestens drei Wochen nach der Versammlung zugehen.
  • Der Verwalter hat die Beschlusssammlung zu führen und innerhalb von drei Werktagen nach einer Beschlussfassung zu
    aktualisieren.
  • Die Tagesordnungspunkte der Eigentümerversammlungen sind mit dem Verwaltungsbeirat abzustimmen. 
  • Der Verwalter hat die Jahresabrechnung spätestens sechs Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres zu erstellen und den
    Wohnungseigentümern zur Beschlussfassung vorzulegen, es sei denn, er wäre hieran ohne sein Verschulden gehindert. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch spätestens ein Wirtschaftsplan für das laufende Wirtschaftsjahr vorzulegen.
  • Der Verwalter ist berechtigt, die Gemeinschaft und die Eigentümer im Außenverhältnis außergerichtlich und gerichtlich
    zu vertreten. Er ist berechtigt – soweit hier nichts anderes vereinbart ist –, aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt zu beauftragen und mit diesem ggf. eine Honorarvereinbarung zu
    treffen.
  • Der Verwalter ist ermächtigt, alle Verträge für die Gemeinschaft oder die Wohnungseigentümer aufgrund eines Beschlusses
    abzuschließen.
  • Der Verwalter ist verpflichtet, die von der Gemeinschaft beauftragten Dienstleister (z. B. Hausmeister, Gärtner etc.) zu
    überwachen.
  • Der Verwalter ist verpflichtet – soweit dies nicht über Wartungsverträge erfolgt –, die Eichgültigkeit der genutzten Erfassungsgeräte sicherzustellen.

Gewerbe Immobilien Verwaltung

Eine Gewerbeimmobilie soll eine rentable Wertanlage sein. Vorausgesetzt, man ist in der Lage, die entsprechenden und notwendigen Verwaltungstätigkeiten auszuführen. 

Gewerbe Immobilien Verwaltung

§ Aufgaben des Immobilienverwalters

Der Verwalter führt die gesamte Verwaltung der Gewerbeimmobilie durch und vertritt den Auftraggeber zur Erfüllung dieser Aufgabe gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Behörden, Firmen und Mietern. Er ist berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftlichen und sonstigen Interessen des Auftraggebers in jeder Hinsicht zu beachten. 


Zum Aufgabenbereich des Verwalters gehören insbesondere:

  • Abschluss von Mietverträgen sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern
  • Kündigung von Mietverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel
  • Einziehung und Anlage vereinbarter Mietsicherheiten
  • alle Vertragsabwicklungen mit den Mietern, insbesondere die Abrechnung der Kaution
  • Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten
  • Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste
  • Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens
  • Überprüfung des Mietpreisniveaus und vereinbarter Indexmieten sowie Information des Auftraggebers über mögliche Mietpreisanpassungen
  • Durchführung von Mieterhöhungen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen und Einziehung und Rückerstattung sich ergebender Salden sowie ggf. Vorschlag und Geltendmachung der Anpassung der Vorauszahlungen
  • Erstellung einer Abrechnung aller Ein- und Ausgabevorgänge bzgl. des Mietobjekts
  • Kontrolle aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämienunterschieden die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungsverträgen
  • Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller Anlagen des Mietobjekts sowie Abschluss und Kündigung hierfür erforderlicher Liefer- und Wartungsverträge
  • Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z. B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen); Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen
  • Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten, Abnahme der Arbeiten und Rechnungsprüfung
  • Bei einem Auftragsvolumen von mehr als [Betrag] € hat der Verwalter vorab nach Rücksprache mit dem Auftraggeber entsprechende Kostenvoranschläge einzuholen.

Verwaltungsübernahme

Angefangen bei der Eröffnung eines Treuhandkontos über die Einrichtung der Stammdaten, die Überprüfung und

Vervollständigung der Hausunterlagen bis hin zur Objektbesichtigung für eine detaillierte Objektaufnahme. Wir kümmern uns darum.  

Technische Verwaltung

Damit Ihre Immobilie ihren Wert behält, kümmern wir uns regelmäßig um den Zustand des Objektes und stellen den Instandhaltungsbedarf fest. Mängelanzeigen werden umgehend bearbeitet. Notwendige Wartungsverträge für die Haustechnik werden abgeschlossen und regelmäßig überprüft. 

Kaufmännische Verwaltung

Wichtige Bestandteile unserer Verwaltertätigkeit für Sie sind die genaue Erfassung aller Belege und Zahlungsvorgänge, ein termingemäßer Zahlungsverkehr, die Erstellung der Betriebs-, Hausgeld- und Heizkostenabrechnungen aber auch das regelmäßige Mahnwesen bei säumigen Zahlern und die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage.

Übernahme besonderer Verwaltungsaufgaben

Auf Wunsch führen wir für Sie Sonderaufgaben durch, übernehmen z.B. die Sondereigentumsverwaltung (SEV) Ihrer vermieteten Immobilie. Aber auch bei Umbauten und Modernisierungen kümmern wir uns um alle erforderlichen Maßnahmen.

 

Sie suchen einen Hausverwalter der sich professionell um Ihre Wertanlage kümmert?

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